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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnlichen Verträge zwischen der Fa. Blass & Ziegler GmbH (Blass & Ziegler) und ihren Geschäftspartnern (Kunde).

Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden sind für Blass & Ziegler auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Blass & Ziegler die anderen Bedingungen ausdrücklich annimmt.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Bei Angaben und Mitteilungen von Blass & Ziegler über den Verkaufsgegenstand handelt es sich immer nur um unverbindliche Richtwerte. Diese können innerhalb der jeweils geltenden Standardtoleranzen schwanken. Dies gilt auch für Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte sowie technische oder sonstige Daten in Katalogen, Prospekten, Werbemedien oder im Internet.

2.2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind.

2.3. Unwesentliche Vertragsänderungen oder Abweichungen bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Werbemedien oder im Internet ist Blass & Ziegler zur jederzeitigen Richtigstellung ohne vorherige Benachrichtigung und ggf. Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung berechtigt.


3. Lieferung

3.1 Verbindliche Lieferfristen bestehen nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch Blass & Ziegler. Bei der Angabe von voraussichtlichen Lieferterminen handelt es sich nicht um verbindliche Lieferfristen. Die von Blass & Ziegler mitgeteilten Liefertermine sind als circa Angaben anzusehen. 

3.2 Blass & Ziegler ist zu Teillieferungen berechtigt.


4. Versand

4.1 Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt steht die Auswahl der Versand und Verpackungsart im Ermessen von Blass & Ziegler. Blass & Ziegler ist nicht verpflichtet, die günstigste Art auszuwählen. Bei der Zustellung mit eigenen Fahrzeugen ist Blass & Ziegler berechtigt, Versandkosten zu berechnen, die den durchschnittlichen Kosten entsprechen, die bei einer Fremdzustellung anfallen.

4.2 Die Kosten für die Versendung der Ware trägt der Kunde.


5. Haftung

5.1 Sofern die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen ausgeliefert wird, geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Blass & Ziegler die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellt.   

5.2 Besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Vertrages in Frage stellen können, berechtigen Blass & Ziegler vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinaus zu schieben. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Blass & Ziegler in Verzug befindet. Um solche Ereignisse handelt es sich bei Unmöglichkeit der Leistung für Blass & Ziegler oder deren Lieferanten, höhere Gewalt, Verkehr- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmängel. Blass & Ziegler werden in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und beim Rücktritt vom Vertrag bereits gewährte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

5.3 Wurde ein Schaden des Kunden durch leicht oder einfach fahrlässiges Verhalten seitens Blass & Ziegler verursacht, so haftet Blass & Ziegler nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde oder das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.


6. Preise

6.1 Die Preise gelten ab Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten.

6.2 Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, ist Blass & Ziegler berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, die sich aus der Erhöhung der Einkaufspreise, Lohnkosten, Änderungen von Wechselkursen, Zöllen, Steuern und Abgaben ergeben.

6.3 Die Preise verstehen sich in EURO, es sei denn, dass eine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde.


7. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Forderungen von Blass & Ziegler sind sofort bei Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Soweit Skonto vereinbart ist, kann dieser nur bei Rechnungsbeträgen über 100,00 EUR gewährt werden. Nicht skontier fähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden.

7.2 Blass & Ziegler ist berechtigt, die Versendung der Waren nur gegen Nachnahme, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen durchzuführen.

7.3 Blass & Ziegler ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Scheckzahlungen gelten erst nach der Gutschrift als bewirkt. Wechsel werden nur unter dem Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Falls die Wechsel im Depot von Blass & Ziegler verbleiben, ist Blass & Ziegler berechtigt, die Diskontspesen der Privatbanken zu berechnen.

7.4 Außendienstmitarbeiter von Blass & Ziegler sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.

7.5 Für Mahnungen werden Mahnkosten in Höhe von 10,00 EUR pro Mahnung berechnet.

7.6 Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Blass & Ziegler ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.7 Zahlungen des Kunden werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum von Blass & Ziegler. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

8.2 Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere, die Rechte von Blass & Ziegler beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderung sicherheitshalber an Blass & Ziegler ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf Blass & Ziegler übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an Blass & Ziegler abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an Blass & Ziegler abzuführen, solange dieser fällige Forderungen gegen den Kunden zustehen.

8.3 Der Kunde kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Miteigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für Blass & Ziegler. Bei Verarbeitung mit anderen, Blass & Ziegler nicht gehörigen Waren, steht Blass & Ziegler das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zu.

8.4 Die Blass & Ziegler gewährten Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden freigegeben, soweit ihr Wert die Forderungen von Blass & Ziegler gegenüber dem Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Welche Sicherungen in welcher Reihenfolge freigegeben werden, steht im Ermessen von Blass & Ziegler. 


9. Gewährleistung, Verjährung

9.1 Offenkundige Mängel müssen beim Verbrauchsgüterkauf vom Kunden innerhalb von

2 Wochen nach Eingang der Ware beim Kunden schriftlich gegenüber Blass & Ziegler gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung des Mangels. Hiervon unberührt bleibt die dem Kunden beim Handelskauf obliegende unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach dem Handelsgesetzbuch. Nach Ablauf der Frist gilt die von Blass & Ziegler gelieferte Ware als genehmigt.

9.2 Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, so ist der Gewährleistungsanspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Blass & Ziegler hat das Recht zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten 2 Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 5.3.

9.3 Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, ist die beanstandete Ware frachtfrei an Blass & Ziegler zu senden. Erweisen sich die Beanstandungen als zutreffend, so liefert Blass & Ziegler die ausgetauschte oder instandgesetzte Ware frachtfrei an den Kunden.

 9.4 Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, beträgt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für Waren, die von Blass & Ziegler im Wege der Nacherfüllung ausgetauscht oder repariert wurden.

9.5 Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, so gelten für die Gewährleistungsansprüche die gesetzlichen Regelungen der §§ 434 ff. BGB.


10. Rücknahme von Altteilen

10.1. Bei Kauf der Ware ist der Kunde grundsätzlich verpflichtet, das entsprechende Altteil an Blass & Ziegler zu übergeben. Die Rückgabe des Altteils hat spätestens innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Übergabe der Neuware zu erfolgen.

10.2. Blass & Ziegler ist berechtigt, neben dem Kaufpreis für die Ware eine Sicherheitsleistung für die Rückgabe des Altteils zu berechnen. Wurde eine solche Sicherheitsleistung erhoben und gibt der Kunde das Altteil innerhalb der Frist nach Ziffer 10.1. zurück, so erteilt Blass & Ziegler ihm eine Gutschrift in Höhe der Sicherheitsleistung. Die Gutschrift ist davon abhängig, dass das Altteil komplett ist, dem neuen zu liefernden Teil entspricht und in einem Allgemeinzustand ist, der eine erneute Instandsetzung möglich macht.


11. Rechtswahl und Gerichtsstandort

11.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus Aufträgen oder dem vorliegenden Vertrag ergeben, unterliegen ausschließlich deutschem Recht und sind gemäß deutschem Recht auszulegen, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden oder Lieferungen ins Ausland.

11.2 Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Blass & Ziegler. Dort ist auch der Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so tritt an diese Stelle diejenige wirksame, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

12.2 Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Blass & Ziegler GmbH Saarbrücken
Geschäftsleitung: Ulrich Blass

Stand 09/2018

Dafür steht Blass & Ziegler

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